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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Diese Vereinbarung (die „Vereinbarung“) sollte von Ihnen (der „Benutzer“ oder „Sie“) komplett gelesen werden. Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung eine vertragliche Verbindung zwischen Ihnen und dem Freiluftfestival, Inhaber Herr Marcel Hase (Firmenanschrift: Freiluftfestival, Postfach 350405, 10213 Berlin) ist. Der Veranstalter des Freiluftfestivals ist Betreiber der Internet-Seite www.Freiluftfestival.eu (das „Internet-Angebot“).
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertragspartner, Nutzer der Internetseite und Besucher der Veranstaltungen von www.freiluftfestival.eu.
2. Registrierung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen
2.1 Durch die Registrierung, dem Schriftverkehr jeglicher Art oder dem Eintragen des Newsletters auf der Webseite www.freiluftfestival.eu kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Nutzer zustande. Der Nutzer erkennt mit seinem Antrag die Geltung dieser AGB ́s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) an und genehmigt dem Veranstalter das Nutzen der Daten für eigene Zwecke. Die Registrierung setzt voraus, dass die Geschäftsbedingungen vom Nutzer akzeptiert wurden und dass der Nutzer die in der Anmeldemaske von Ihm persönlich eingetragenen Daten wahrheitsgemäß sind. Die Löschung der Daten und des demzufolge Nutzungszuganges eines registrierten Nutzers der Homepage www.freiluftfestival.eu kann auf eigenen Wunsch per E-Mail an: info@freiluftfestival.eu oder per Fax: 030/12 01 17 38 erfolgen.
2.2 Es besteht kein Anspruch auf Registrierung. Der Veranstalter ist berechtigt, die Registrierung ohne Angaben von Gründen zu verweigern und einen etwaig abgeschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen, sowie ohne Kündigungsfrist zu beenden und somit die Registrierung aufzuheben. Mit der Kündigung und Beendigung des Vertrages entfällt die Berechtigung des Nutzers zur Inanspruchnahme unserer Angebote.
2.3 Eine Kündigung kann per E-Mail vom Veranstalter erfolgen.
3. Datenschutz
3.1 Personenbezogene Daten werden von uns unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzgesetzes gespeichert. Mit seiner Anmeldung oder einer Teilnahme an Werbe- und Promotion-Aktionen erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass der gesamte Umfang seiner Daten gespeichert werden darf und ein Direktmailing (durchführen von Werbemittlung) per Post, Telefonanruf, SMS oder E-Mail von Seiten des Veranstalters erfolgen darf. Die Löschung der Daten, welche für ein Direktmailing verwendet werden, kann auf eigenen Wunsch per E-Mail: info@freiluftfestival.eu, oder per Fax erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Werbung in Form von Direktmailing unter der Dachmarke „Freiluftfestival“ auch von Partnerunternehmen durchgeführt wird und somit die Nutzung dieser Daten nicht im Haftungsbereich vom Freiluftfestival obliegt.
4. Änderungen
4.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall werden diese Änderungen auf der Webseite: www.freiluftfestival.eu unter dem Button „Imprint/AGB ́s“ veröffentlicht. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, das Internetangebot regelmäßig zu besuchen und die Regelungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zu prüfen. Ihre laufende Nutzung des Internetangebotes erfolgt unter der Voraussetzung Ihrer Übereinstimmung mit evtl. Änderungen dieser Vereinbarung.
4.2 Mündliche Änderungen, Absprachen und Vereinbarungen bezüglich der AGB ́s und anderweitiger Regelungen zu den Veranstaltungen des Veranstalters sind ungültig, sofern Sie nicht einer rechtskräftigen Schriftform entsprechen.
5 Gerichtsstand
5.1 Jeglicher Rechtsstreit bezüglich dieser AGB ́S, der Internetseite www.freiluftfestival.eu und den Von der Agentur ausgeübten Events oder Veranstaltungen sowie dem Handeln und Wirken des Veranstalters und (oder) seiner Mitarbeiter unterliegen ausdrücklich und uneingeschränkt dem Gerichtsstand Berlin in Berlin.
5.2 Salvatorische Klausel: Falls eine Regelung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung unwirksam oder undurchführbar wird, so soll die Vereinbarung insgesamt bestehen bleiben. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt auch bei Regelungslücken. In anderen Rechtsordnungen hat auch die ungültige oder undurchführbare Regelung Bestand.
5.3 Geltungsbereich: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf dem Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz vom 9. Dezember 1976 /BGBI. 1.S.3317 in der zuletzt geänderten Fassung vom 22.12.1989).Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und dem Veranstalter (Inhaber Marcel Hase) für die in ihrem Namen durchgeführten Veranstaltungen. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten oder Eintrittsgeldern zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen und Vorverkaufskassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
6 Verkauf, Kartenverkauf und Reservierungen
6.1 Kassenöffnungszeiten: Während der laufenden Spielzeit ist die Eintrittskasse an den jeweiligen Spielstätten zum Zwecke des Vorverkaufs zu den in den offiziellen Publikationen des Veranstalters veröffentlichten Zeiten geöffnet. Die Abendkasse wird in der Regel jeweils eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. An vorstellungsfreien Tagen bleibt die Abendkasse geschlossen.
6.2 Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen: Besuchern ist es nicht gestattet, in den Veranstaltungsräumen des Veranstalters Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten oder jeglichen anderem zum Verkauf möglichem, ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht und die von dem Veranstalter dafür zugelassen wurden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihr festgelegte Kartenzahl pro Käufer zu beschränken. Beim Kauf von Eintrittskarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft nicht mehr angenommen werden, insbesondere ist dann Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der unter 4.3 getroffenen Regelungen von der Event & Veranstaltungsagentur Trendwende Berlin zurückgenommen. Gutscheine sind nach dem Ablauf der Frist nicht mehr einlösbar. Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der Käufer zu vertreten hat, sind diese von ihm zu tragen.
6.3 Verlust: Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
6.4 Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
6.5 Vorverkauf – Fristen: Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen des Veranstalters veröffentlichten Zeiten.
6.6 Fernmündliche Kartenbestellungen: Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch den Veranstalter eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich der Veranstalter das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen.
6.7 Schriftliche Kartenbestellungen: Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax, e-Mail, Internet) gilt als Reservierungsanfrage. Auf jede schriftliche Bestellung wird geantwortet. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Veranstalters mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich der Veranstalter das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller. Für Gruppenbestellungen (ab 10 Karten) gelten zusätzlich besondere Bedingungen: diese erhält der Besteller mit der verbindlichen Zusage der Bereitstellung der Eintrittskarten.
7. Eintrittspreise und Ermäßigungen
7.1 Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind im Kassenbereich des jeweiligen Veranstaltungsortes veröffentlicht.
7.2 Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Alle diesbezüglichen Anfragen sind direkt an die Besucherorganisation zu richten.
7.3 Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Abendpersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen des Veranstalters ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist der Veranstalter berechtigt, den Differenzbetrag nach zu erheben.
8. Spielplan und Anfangszeiten, Spielplanänderungen
8.1 Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekanntgegeben und durch Aushang und Eigenwerbung jeglicher Art veröffentlicht.
8.2 Die Besetzungsangaben im Spielplan oder Line up sind ohne Gewähr. Änderungen in der Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
8.3 Bei Spielplan oder Line up – Änderungen können Karten, die vom Veranstalter erworben wurden, können nicht zurück gegeben werden, der Veranstalter gibt sich Mühe diesen einzuhalten. Die Rücknahme von Karten, die nicht von dem Veranstalter erworben wurden, unterliegen den Geschäftsbedingungen der jeweilige Besucherorganisation. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Einlass
9.1 Der Einlass wird den Vorstellungsbesuchern mit gültigen Eintrittskarten in der Regel jeweils 30 Minuten vor Aufführungsbeginn ermöglicht. Jugendliche unter 18 Jahren sind zu den Events oder Veranstaltungen nicht zugelassen, ausgenommen bei Kindervorstellungen. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
10. Garderobe und Fundsachen
10.1 Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
10.2 Garderobe kann gegebenenfalls am Veranstaltungsort gegen Zahlung einer Gebühr in der Garderobenhalle zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden, ist jedoch nicht versichert.
10.3 Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist der Veranstalter nicht verpflichtet. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz ihrer Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10.4 Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.
11. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen
11.1 Der Geschäftsinhaber des Freiluftfestivals übt in den Lokations des Festivals oder in angemieteten Räumen das Hausrecht aus. Zu seiner Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt.
11.2 Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
11.3 Personen, die den geordneten Kassenverlauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
11.4 Der Veranstalter kann von Besuchern, die unberechtigter Weise und sich ohne Nachweis in den Veranstaltungsräumen aufhalten, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nach erheben oder Sie der Räumlichkeiten verweisen. Besucher, die keinen Nachweis für die laufende Veranstaltung besitzen, müssen die Entgeltdifferenz nach entrichten, können ansonsten der Räumlichkeiten oder momentanen Lokation verwiesen werden. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
11.5 Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen ausschließlich in der Kassenhalle sowie in den dafür zugelassenen Bereichen, wenn nicht anders Ausgewiesen, gestattet.
11.6 Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art auch in den Veranstaltungsräumen oder angemieteten Lokation des Veranstlaters ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden, entgegen der Regel gilt es nur wenn durch den Veranstalter eine schriftliche Genehmigung vorliegt.
11.7 Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Künstler, Theaterbesucher mit der Vertragsunterschrift, dem Betretten und dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
11.8 Sofern Der Veranstalter in Kooperation oder in irgendeiner Weise für andere Unternehmen oder Unternehmer tätig geworden ist, wird jegliche angefangene Arbeit auch bei Abbruch durch den Vertragspartner in Rechnung gestellt und wirksam, es folgen normale Rechnungswege und Zahlungsabläufe nach sinnvollem Ermessen des Veranstalters.
12. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
12.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.freiluftfestival.eu .
12.2 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit dem Freiluftfestival zustande, Registernummer Registergericht zustande.
12.3 Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
12.4 Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1. Auswahl des gewünschten Tickets
2. Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Ticket bestellen“
4. Erhalt der Reservierungsbestätigung an die angegebene Emailadresse
5. Prüfung der Daten
6. Zahlung durch Nutzung angegebenen Zahlungsmethoden
7. Freischaltung des Online Ticketlinks durch den Veranstalter nach erfolgreichem Zahlungseingang
8. Versand des Ticketlinks an die angegebene Emailadresse
Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.
(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter ¬ einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
13. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
13.1 Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
13.2 Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, PayPal oder Sofort Überweisung.
13.3 Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
14. Lieferung
14.1 Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.
14.2 Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so versenden wir die Ware nicht vor Zahlungseingang.
15. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
16. Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Für Tickets gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht! Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
Der Widerruf ist zu richten an:
Freiluftfestival Usedom
Postfach 350405
10213 Berlin
E-Mail: Info@Freiluftfestival.eu
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufsbelehrung
17. Vertragliche Regelung bezüglich der Rücksendekosten bei Widerruf
Sollten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so gilt im Einklang mit § 357 Abs. 2 BGB, folgende Vereinbarung, nach der Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen haben, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
18. Teilnahme am Freiluftfestival Usedom Festivals
Jede Person mit einem gültigen Vorverkaufsticket oder einem in bar gezahlten Eintrittsentgeldes am Einlass ist grundsätzlich zur Teilnahme am Festival berichtigt.
Davon ausgenommen sind minderjährige Personen, welche ohne Erziehungsberechtigten das Gelände betreten wollen. Personen die illegale oder gefährliche Gegenständen mit sich führen kann trotz gezahlten Entgeld der Zugang verweigert werden. Gefährlich Gegenstände sind insbesondere Waffen oder waffenähnliche Gestände, oder Gegenstände die geeignet sind die Sicherheit des Festivals zu gefährden sowie Brand- oder Feuerwerkssätze.
Davon ausgenommen sind zugelassene Grills und Grillzubehör, sofern keine kritische Waldbrandgefahrenstufe vorliegt. Die Waldbrandgefahrenstufe kann im Vorfeld vom Veranstalter abgefragt werden.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt und verpflichtet die Ladung von Fahrzeugen stichprobenartig im angemessen Rahmen am Einlass zu sichten. Der Gast stimmt dieser Maßnahme zu.
19. Haftung und Schadenersatz bei Durchführung des Freiluftfestival Usedom-Festivals
Das Betreten des Festivalsgeländes und die damit verbundene Teilnahme an dem Freiluftfestival, insbesondere die Nutzung von Aufbauten und Attraktionen auf dem Gelände geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr!
Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche oder persönliche Schäden die aus der Teilnahme am Festival hervorgehen.
Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Eigentum auf dem Festivalgelände.
Der Ausfall von vorher angekündigten Künstler oder Musikereignissen berechtigen nicht zum Schadenersatz, sofern die Durchführung der gesamten Veranstaltung noch gewährleistet ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte einzelne angekündigte Veranstaltungs- / Musikleistungen.
Kommt es aufgrund Ereignissen von höhere Gewalt bzw. durch Vorgaben von Sicherheitsbehörden des Staates zu einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung bzw. zum einem Entziehen der Veranstaltungsgenehmigung so ist der Veranstalter weder schadenersatzpflichtig nach haftbar zu machen. Eine mögliche Schadenersatzpflicht gegenüber des Staates ist davon unbenommen.
20. Eintrittsmarke
Der Gast ist verpflichtet die am Einlass ausgehändigte Eintrittsmarke (Einlassbändchen) während der Veranstaltung sichtbar, unbeschädigt und fest angebracht zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kommt es zum Verlust oder Beschädigung der Eintrittsmarke, so muss der Gast umgehend für Ersatz sorgen. Beim entfernen der Eintrittsmarke erlischt die Berechtigung an der Teilnahme des Festivals. Das Weitergeben der Eintrittsmarke ist nicht erlaubt.
21. Ausschluss von der Veranstaltung
Personen die ohne Eintrittsmarke nach §10 während des Festivalbetriebes auf dem Festivalgelände (Bühnen, Campingbereich, eingezäunte oder markierte Bereiche) angetroffen werden machen sich des Hausfriedensbruchs schuldig und werden umgehend des Geländes verwiesen.
Personen die den Anweisung des Ordnungspersonals des Freiluftfestivals nicht befolgen, Straftaten begehen, die Sicherheit der eigenen oder von fremden Personen vorsätzlich oder wiederholt gefährden oder mutwillig fremdes Eigentum beschädigt können nach Ermessen des Veranstalters bzw. seiner Vertreter von der Veranstaltung unmittelbar ausgeschlossen werden.
Auf dem Gelände verbliebenes Eigentum (Fahrzeuge, Zelte, …) von verwiesenen Personen können aus Sicherheitsgründen erst nach dem Festivalbetrieb wieder abgeholt werden. Ausnahmen liegen allein im Ermessenspielraum des Veranstalters bzw. seiner.
22. Ausschluss von der Veranstaltung
Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist nur in den kennzeichneten Bereichen des Campingplatzes zur An- oder Abreise gestattet. Das Fahrzeug darf nur im nüchternen, ausgeruhten Zustand geführt werden. Auf dem Gelände gilt die StVZO mit maximal Schrittgeschwindigkeit. Fußgängern und allen anderen auf dem Gelände ist Vorrang zu gewähren.
22.1 Ausschluß
Bei höherer Gewalt haftet der Veranstalter nicht für Schäden oder ähnlichen Vorkomnissen, dieser kann dadurch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
23. Inkrafttreten
23.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 01.05.2013 für das Freiluftfestival in Kraft.